Erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige

In der Jugendarbeit tätige Ehrenamtliche müssen künftig ein "Erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

 

Um das Verfahren bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses für die in der Jugendarbeit tätigen Personen zu vereinfachen, bietet der Markt Meitingen den jeweiligen Vereinen/Organisationen an, die Jugendbetreuer in die nachstehenden Sammelliste einzutragen und diese Liste anschließend im Einwohnermeldeamt (ZiNr. 20 im EG) des Meitinger Rathauses abzugeben. Wichtig ist dabei, dass sowohl die dort eingetragenen Personen als auch der Vorstand die Beantragung unterschreiben müssen. Kosten entstehen dafür nicht.

 

Das Bundeszentralregister sendet die Führungszeugnisse an die Privatanschriften der in Jugendarbeit tätigen Personen. Diese können die erweiterten Führungszeugnisse anschließend im Standesamt (ZiNr. 4) des Meitinger Rathauses vorlegen, wo eine Bescheinigung zur Vorlage beim Verein/Organisation ausgestellt wird. Eine Kopie wird von dem Führungszeugnis nicht gefertigt.

 

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Führungszeugnisse direkt dem Vereinsvorstand vorzulegen. Es sollte jedoch innerhalb des Vereins/Organisation vorab abgeklärt werden, welche Verfahrensweise durchgeführt wird.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Zwick (Tel. 08271/8199-15).

 

 

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