Förderung von Musikunterricht

Der Markt Meitingen fördert den Musikunterricht - auch unabhängig von den vor Ort tätigen Musikschulen oder Musikkapellen

Der Förderbetrag beläuft sich auf 8,40 € monatlich.

 

Die Förderung erhalten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Meitingen haben.

 

Förderfähig ist der Musikunterricht bei Pädagogen, die ihre Qualifikation für den Musikunterricht an Musikschulen nachweisen.

 

Gefördert wird der regelmäßige wöchentliche Einzelunterricht oder der Unterricht mit max. 2 Schülern über mindestens 30 Minuten, wenn die Teilnahme durch die Lehrkraft bestätigt ist. Bei Unterricht mit zwei Schülern wird der Förderbetrag aufgeteilt.

 

Für Unterrichte an Musikschulen wird dieser Zuschuss direkt an die Musikschule ausbezahlt. Für Einzelunterrichte an Instrumenten für die örtlichen Musikkapellen erfolgt der Antrag zentral über die Kapellen; diese leiten anschließend die Fördermittel an die Eltern weiter. Eine Antragstellung ist dann nicht erforderlich!

 

Den Förderantrag finden Sie hier.

Sie erhalten ihn außerdem im Rathaus bei

 

 

an die Sie sich auch bei Fragen wenden können.

 

 

 

 

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