Die Bürgerversammlung bietet neben dem Bericht des Bürgermeisters Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und Anliegen vorzubringen. Jede Bürgerin/jeder Bürger hat Rederecht und die Möglichkeit, Anträge nach Artikel 18 der Gemeindeordnung zu stellen. Diese werden vom Marktgemeinderat innerhalb von drei Monaten behandelt.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen oder Ihre Fragenonline vorzubringen. Verwenden Sie dazu bitte dieses Formular.