Folgende Hebesätze gelten ab 01.01.2023
- Grundsteuer A und B 320 v.H. (vorher 280)
- Gewerbesteuer 360 v.H. (vorher 320)
Der Grundsteuerhebesatz wurde letztmalig 1972, der Gewerbesteuerhebesatz 2005 angepasst.
Die neuen Grundsteuerbescheide wurden in den letzten Tagen an die Grundstückseigentümer versandt.
Berechnung der Grundsteuer
Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. Durch die Multiplikation dieses Messbetrages mit unserem Hebesatz ergibt sich der Jahresbetrag für die Grundsteuer. Dieser wird im Regelfall auf vier Raten aufgeteilt und jeweils in der Mitte des Qaurtals - 15.02./15.05./15.08/15.11. - erhoben.
Durch das rechtlich vorgeschriebene Verfahren (Genehmigung durch die Rechtsaufsicht) konnten die neuen Sätze noch nicht zur Fälligkeit am 15.02.2023 abgerechnet werden. Es ergibt sich nun eine zusätzliche Fälligkeit am 20.04.2023 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der neuen und der bisherigen Vierteljahresrate.
Ab dem 15.05.2023 werden dann die sich aus dem neuen Bescheid ergebenden Quartalsraten berechnet und zur Zahlung fällig.
Zahlung
Wenn Sie dem Markt Meitingen ein SEPA-Mandat erteilt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir buchen den jeweiligen Grundsteuerbetrag zu den genannten Fälligkeiten von Ihrem Konto ab.
Alle, die Ihre Steuerschuld per Überweisung oder Dauerauftrag begleichen, bitten wir um Berücksichtigung des zusätzlichen Fälligkeitstermins sowie um Anpassung des Betrags. Hier finden Sie die Bankverbindungen der Marktgemeinde.
Die Bescheide für die Erhöhung der Gewerbesteuer sind noch in Vorbereitung. Informationen hierzu erfolgen in Kürze.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Türkmen, Tel. 08271/8199-27, n.tuerkmen@markt-meitingen.de oder
Herrn Liepert, Tel. 08271/8199-17, g.liepert@markt-meitingen.de
Die Bankverbindungen des Marktes Meitingenn finden Sie hier.