Die seit 18. Januar 2021 geltende Pflicht zum Tragen von FFP2- oder gleichartigen Masken in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln wird analog für Besucher folgender Gebäude und öffentlicher Einrichtungen angewandt:
- Rathausgebäude incl. Bücherei
- Büroräume von Wasserwerk und Wohnungsbau GmbH, Schloßstraße 7
- Wertstoffhöfe Meitingen und Langenreichen
Für Wochenmarktbesucher besteht gem. § 12 Abs. 4 Satz 4 11.IfSMVArt. ebenfalls die Verpflichtung, FFP2- oder gleichartige Masken zu tragen.
Für die Besucher öffentlicher Sitzungen der gemeindlichen Gremien wird das Tragen einer FFP2- oder gleichartigen Maske dringend empfohlen.