Ankunft
Für ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Regierungsbezirk Schwaben ist das AnKER-Zentrum der Regierung von Schwaben in der Aindlinger Straße 16 in 86167 Augsburg die erste Anlaufstelle. Dorthin müssen sich alle Schutzsuchenden zunächst wenden, um sich registrieren zu lassen (unabhängig von der Stellung eines Asylantrages).
Dies ist notwendig,
- damit die Hilfsleistungen des Staates bei Bedarf an die Menschen ausgereicht werden können,
- damit geklärt ist, dass es sich um geflüchtete Menschen aus der Ukraine handelt, die nach der EU-Richtlinie Anspruch auf vorrübergehenden Schutz haben, und
- damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten / Bekannten Aufnahme finden können, auf alle Bundesländer verteilt werden können.
Unterbringung
Anschließend können die Geflüchteten dann bei Verwandten, Freunden oder in sonstigen privaten Wohnungen unterkommen. Diejenigen, die keine Möglichkeit einer privaten Unterbringung haben, werden dann von der Regierung von Schwaben in einer von der Regierung von Schwaben bzw. von den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten zur Verfügung gestellten Unterkünfte untergebracht. Falls notwendig, können die Geflüchteten auch übergangsweise im AnKER-Zentrum bleiben.
Rechtsstatus (Stand 04.03.2022)
Geflüchteten aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, kann nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre).
Personen mit einem Aufenthaltsrecht sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu beziehen. Insbesondere sind sie berechtigt in Asylunterkünften zu wohnen. Sie sind aber nicht verpflichtet dazu, sondern können direkt in Privatwohnungen ziehen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG kann eine Beschäftigung von der Ausländerbehörde erlaubt werden.
Staatliche Unterstützung
Viele aus der Ukraine Geflüchtete haben Verwandte, bei denen sie - ggf. auch nur vorübergehend - Unterkunft finden. Soweit sie dennoch Hilfe brauchen, erhalten sie diese wie folgt:
- Ukrainische Geflüchtete erhalten bei Bedarf einen Platz in einer Asylunterkunft.
- Sie bekommen Geldleistungen nach dem AsylbLG:
- Wenn die Geflüchteten in einer Asylunterkunft untergebracht sind, werden über die Geldleistung die übrigen Bedarfe abgedeckt.
- Wenn sie in Privatwohnungen wohnen, werden zusätzlich die angemessenen Wohnkosten über die Leistungen nach dem AsylbLG abgedeckt.
- Vorhandenes Einkommen / Vermögen haben ukrainische Geflüchtete - wie alle anderen Asylbewerber auch - bis auf einen Eigenbetrag vorrangig einzusetzen, bevor sie Hilfe des Staates erhalten.
- Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zur medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG wie ein Asylbewerber.
Hier finden Sie Informationen auf Ukrainisch.
Weiterführende Informationen
Alle wesentlichen Informationen für den Landkreis Augsburg betr. die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine finden Sie unter
https://www.landkreis-augsburg.de/news/detail/detail/News/hilfe-fuer-menschen-aus-der-ukraine/
https://www.landkreis-augsburg.de/asyl-auslaenderwesen-integration/hilfe-fuer-menschen-aus-der-ukraine/
Die Schutzsuchenden können sich an die bekannten Beratungsstellen der Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie der Migrationsberatung im Landkreis Augsburg sowie in der Stadt Augsburg wenden:
https://www.diakonie-augsburg.de/de/rat-hilfe/menschen-migration
https://www.caritas-augsburg.de/hilfeberatung/migrationsundfluechtlingsberatung/beratungfuerfluechtlinge/beratung-fuer-fluechtlinge und
https://www.caritas-augsburg.de/hilfeberatung/migrationsundfluechtlingsberatung/migrationsberatung/migrationsberatung
Die wichtigsten Fragen zu Einreise und Aufenthalt finden sich auf der Seite des Bundesinnenministeriums unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html