Im zweiten Quartal 2022 erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationsschreiben zur Grundsteuerreform.
Ab 1. Juli 2022 stehen im Internet, im Rathaus und in den Finanzämtern die Vordrucke für die Grundsteuererklärung zur Verfügung.
Ab 1. Juli 2022 besteht auch die Möglichkeit, die für die Grundsteuererklärung benötigten Daten online aus dem 'BayernAtlas' abzurufen. Der Link dazu wird auf www.elster.de veröffentlicht.
Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 ist die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.