Abfrage von Unterbringungsmöglichkeiten
Wenn Sie sich als Privatperson bereiterklären wollen, ukrainische Flüchtlinge bei sich aufzunehmen, finden Sie hier nähere Informationen.
Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine - Unterstützung vor Ort gesucht
Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben viel Leid und Zerstörung erlebt und benötigen dringend Fürsorge und unterschiedlichste Hilfen, um das Ankommen zu erleichtern. Hierzu gehören Orientierungshilfen im Alltag, Sprachvermittlung und Übersetzung, Begleitung bei Einkäufen, Behördengängen und Arztbesuchen, Spiel- und Freizeitaktivitäten sowie Beschäftigungsmöglichkeiten.
Hierfür werden zusätzliche Engagierte gesucht, die sich im Rahmen der Meitinger Migrationshilfe einsetzen möchten.
Wenn Sie sich vor Ort für die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine einsetzen möchten können Sie sich hier dafür anmelden.
Informationen für ukrainische Staatsangehörige
Informationen zu Einreise, Aufenthalt und Leistungen auf der Internetseite des Landkreises Augsburg
Um Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen sich alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nach ihrer Ankunft in Deutschland ausländerrechtlich registrieren lassen. Diese Registrierungen erfolgen bei allen Geflüchteten, die im Landkreis Augsburg entweder privat oder in einer dezentralen Asylunterkunft untergekommen sind, aktuell über die Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg. Da die Wartezeiten bei der Online-Terminvergabe aufgrund der sehr hohen Nachfrage derzeit recht lang sind, stellt das Landratsamt Augsburg ab sofort auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/ukraine-einreise das Formular „Datenabfrage zur AZR-Erfassung ukrainischer Geflüchteter“ für eine vereinfachte Erst-Registrierung zum Download zur Verfügung.
Alle zwischenzeitlich im Landkreis Augsburg angekommen Geflüchteten aus der Ukraine, die bisher weder registriert wurden, noch bei der Ausländerbehörde vorgesprochen haben, werden gebeten, diese Möglichkeit zu nutzen und alle notwendigen Daten über dieses Formular gemeinsam mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises per E-Mail an registrierung-ukraine@LRA-a.bayern.de zu übermitteln.
Auf diese Weise können die Angaben bis zum weiter notwendigen Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde bereits erfasst und die Vorarbeiten für einen zügigen Verfahrensablauf durchgeführt werden. Außerdem wird geprüft, ob die Betroffenen im weiteren Verfahrensverlauf auf Grundlage ihrer Erst-Registrierung Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten können, sofern diese benötigt werden. So kann in geeigneten Fällen, wie beispielsweise beim Ablauf des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts oder bei der konkreten Aufnahme einer Beschäftigung, die Zeit bis zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde überbrückt werden.
Nachdem sich die einreisenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine visumsfrei bis zu 90 Tagen ab Einreise ohne Registrierung in Deutschland aufhalten können (sog. Besuchsregelung), haben die Wartezeiten keine Auswirkungen auf das weitere Verfahren.
Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde
Sobald feststeht, dass es sich um einen längerfristigen Wohnsitz und nicht nur um eine kurzfristige Beherbergungsmöglichkeit handelt, bitten wir alle Schutzsuchenden, ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anzumelden.
Informationen in ukrainischer Sprache
https://integreat.app/lkaugsburg/uk
Ukraine Hotline Bayern - Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine
Telefon 089 54497199
E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr
Weiter Informationen zum Hilfetelefon erhalten Sie hier.
Spendenmöglichkeiten
Eine ständig aktualisierte Übersicht mit Spendenmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Landkreises Augsburg.