Der Kommunale Prüfungsverband hat den Markt Meitingen angemahnt, die Kalkulation seiner Gebührensätze im Bereich Entsorgung zu überarbeiten und den tatsächlichen entstehenden Kosten anzupassen.
Nach der Vorberatung in Arbeitskreisen und Ausschüssen, beschloss der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 die Neuordnung der Abfall- und Abfallgebührensatzung. In die Kalkulation der neuen Sätze sind die tatsächlich entstehenden Kosten für die Entsorgung und teilweise Personalkosten eingeflossen, nicht aber Investitionskosten wie z. B. die Baukosten des neuen Wertstoffhofes in Meitingen.
Folgende Regelungen gelten ab 1. Januar 2021
Bauschutt
Schon bisher war die Annahme von Bauschutt auf Kleinmengen bis zu 1 cbm beschränkt. Diese Beschränkung wird auch künftig für unbelasteten Bauschutt, unbelasteten Abraum, Kies und Erdaushub bestehen.
Neu:
Kostenfrei sind Kleinmengen bis 20 Liter.
Für Mengen von mehr als 20 Liter bis 1 cbm fallen Gebühren an, die den gestiegenen Entsorgungskosten angepasst sind.
Grünabfall
Beim Grünabfall erfolgt die Annahme weiterhin ohne Mengenbeschränkung, hackschnitzelfähiges Material muss weiterhin getrennt vom sonstigen Grünabfall angeliefert werden.
Neu:
Künftig ist der Grünabfall insgesamt kostenpflichtig.
Eine kostenfreie Kleinmenge ist nicht vorgesehen, da jeder Haushalt mit der braunen Biomülltonne Kleinmengen bequem zuhause entsorgen kann.
Material | Freimenge | maximale Annahmemenge | Gebühr € je angefangene 100 l |
Abraum, Kies und Erdaushub | 20 l | 1 cbm | 7,00 |
Bauschutt | 20 l | 1 cbm | 7,00 |
Grünabfall | --- | --- | 1,00 |
Sonstige kostenpflichtige Materialien
Für die sonstigen kostenpflichtigen Materialien, die der Markt Meitingen als zusätzliches Serviceangebot annimmt, decken die erhobenen Beträge die damit verbundenen Kosten für den Markt Meitingen ab.
Material |
€ |
Altholz | 10,50 |
Dachpappen | 16,00 |
Dämmung | 10,00 |
Heraklit | 15,00 |
Rigips | 8,00 |
Siedlungsabfälle | 7,00 |