Optische Inspektion des Kanalsystems

Ab Mai 2023 starten auch die Arbeiten im Ortsteil Ostendorf.

Die Eigenüberwachungsverordnung fordert neu eine sogenannte optische Inspektion unseres Kanalsystems. Unser Kanalnetz im Markt Meitingen wird dabei mit Kameras befahren mit dem Ziel, mögliche Schäden und undichte Stellen festzustellen.
 
Wo finden Befahrungen statt?
Stand August 2023
Herbertshofen - abgeschlossen
Meitingen West - Befahrung der Hausanschlüsse vom jeweiligen Revisionsschacht bis zum Hauptkanal
Meitingen Ost - Arbeiten laufen
Erlingen - Arbeiten laufen
Ostendorf - Start der Arbeiten
                     
Was ist für Sie als Grundstückseigentümer zu tun?
Laut Satzung muss der Revisionsschacht auf einem Grundstück immer zugänglich sein. Vielfach treffen unsere Mitarbeiter seit Beginn der Untersuchungen allerdings auf be- und zugewachsene Schachtabdeckungen.
 
Wir bitten um Verständnis, dass eventueller Bewuchs an/über dem Schachtdeckeln entfernt werden muss. Ab Grundstücksgrenze ist dafür der Eigentümer verantwortlich. Nur so kann die Befahrung ordnungsgemäß durchgeführt werden. Rechtliche Grundlage für diese Maßnahme ist die Entwässerungssatzung (EWS) des Marktes Meitingen (www.meitingen.de – Rathaus & Politik - Ortsrecht).
 
Im Verfahrensablauf ist es nicht möglich, dass sich das Team vor der Befahrung anmeldet. Da die Lage der Revisionsschächte bekannt ist, werden unsere Mitarbeiter die Grundstücke selbständig betreten. Sie werden dabei die erforderliche Sorgfalt walten lassen.
Wir danken bereits im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne unter Telefon 0171/2021234 an unsere Mitarbeiter für den Bereich Abwasser.
Bildquelle: Manfred Richter auf Pixabay

 

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