Unterrichtung der Öffentlichkeit - Art. 10 BayUIG

Das Bayer. Umweltinformationsgesetz (BayUIG) hält informationspflichtige Stellen dazu an, die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt zu unterrichten. In diesem Rahmen sollen Umweltinformationen verbreitet werden, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen (Art. 10 Abs. 1 BayUIG).

Aus dem Vollzug des Bebauungsplans "SO-Gebiet nördlicher Lohwald" ergeben sich verschiedenste Informationen, die der Markt Meitingen an dieser Stelle der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt (Upload vollständig):

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