Sowohl Personalausweis also auch Reisepass sind 6 Jahre gültig
Antragstellung
Bei der Antragstellung muss mindestens ein Elternteil und das betreffende Kind anwesend sein.
Erforderlich ist außerdem ein aktuelles Lichtbild des Kindes; dabei ist bis zu einem Alter von 5 Jahren keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Das Kind muss mit dem Lichtbild im Ausweisdokument zweifelsfrei zu identifizieren sein. Dadurch kann auch eine Neubeantragung bereits deutlich vor dem Ablauf der Gültigkeit erforderlich werden.
Kosten/Bearbeitungszeit
Personalausweis: 22,80 Euro
Bearbeitungszeit: ca. 2 – 3 Wochen
Reisepass: 37,50 Euro
Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
Bestehene Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit; auch hier gilt, dass das Kind auf dem darin enthaltenen Foto zweifelsfrei erkennbar sein muss.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Reisebüro oder Internet, welche Dokumente für Ihre Reise anerkannt werden. Das Einwohnermeldeamt darf hierüber keine Auskünfte erteilen.