Informationen für Vereine

Hier haben wir eine kleine Auswahl an Fördermöglichkeiten im Markt Meitingen, Fortbildungsangeboten und Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie zusammengestellt.

Alles, was für Ihre Veranstaltung wichtig ist, hat die Bayerische Staatskanzlei in dieser Handreichung zusammengefasst.

Für Vereine, die sich für das Carsharing-Angebot der Stadtwerke Augsburg (swa) anmelden, übernimmt der Markt Meitingen ab sofort die monatliche Grundgebühr in Höhe von 10 Euro.

Egal, ob zum Auswärtsspiel oder zum Vereinsausflug, swa Carsharing bietet allen Vereinen eine optimale Lösung, nachhaltig mobil zu sein. Ab sofort wird Carsharing für Vereine sogar noch günstiger. Der Markt Meitingen übernimmt die monatliche Grundgebühr in Höhe von 10 Euro. Da für Vereine zudem die Anmeldegebühr entfällt, werden nur die Kosten für die tatsächlich gefahrenen Stunden und Kilometer berechnet. Genutzt werden können neben den beiden Fahrzeugen in Meitingen an der Schloßstraße (9-Sitzer und Kleinwagen) alle Fahrzeuge im Carsharing Verbund der swa – und sogar deutschlandweit.

So schnell ist Ihr Verein dabei:

  1. Melden Sie sich als Kunde unseres Kooperationspartners, der Stadtwerke Augsburg (swa) unter folgendem Link an: swa.to/csgeschaeftskunden
  2. Holen Sie Ihre Kundenkarte und Ihre Zugangsdaten direkt im Rathaus Meitingen im Einwohnermeldeamt (Zi. 20/21) ab. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten.
    Hinweis: Bei Vereinen entfällt die Prüfung des Führerscheins. Es wird davon ausgegangen, dass im Vereinsbetrieb nur solche Fahrer/innen das Carsharing nutzen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
  3. Fahrzeug buchen und losfahren!

 

Gemeinschaft bilden - Ehrenamt stärken

das sind die Grundsätze, die der VereinsAkademie Landkreis Augsburg wichtig sind.

Ehrenamtliches Engagement im Verein braucht zunehmend professionelle Unterstützung. Hierfür wurde die VereinsAkademie Landkreis Augsburg auf den Weg gebracht. In Workshops und Vorträgen erhalten Interessierte kompetente Unterstützung von FachreferentenInnen, damit Sie sich auch in Zukunft mit Freude, Professionalität und Erfolg in Vereinen einbringen können. Des weiteren werden die Workshops der Vereinsakademie in der Regel als Fortbildung zur Verlängerung der Jugendleitercard „Juleica“ anerkannt.

Anmeldung zu den Veranstaltungen notwendig unter E-Mail: keb.ldkr-augsburg(@)bistum-augsburg.de oder telefonisch unter 08230 700282.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Um das tägliche Engagement der vielen ehrenamtlich Tätigen zu würdigen, die sich in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einbringen und sich so für das Gemeinwohl einsetzten, hat der Landkreis Augsburg beschlossen, die Bayerische Ehrenamtskarte einzuführen.

Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Der Markt Meitingen fördert den Musikunterricht - auch unabhängig von den vor Ort tätigen Musikschulen oder Musikkapellen

Der Förderbetrag beläuft sich auf 8,40 € monatlich.

Die Förderung erhalten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Meitingen haben.

Förderfähig ist der Musikunterricht bei Pädagogen, die ihre Qualifikation für den Musikunterricht an Musikschulen nachweisen.

Gefördert wird der regelmäßige wöchentliche Einzelunterricht oder der Unterricht mit max. 2 Schülern über mindestens 30 Minuten, wenn die Teilnahme durch die Lehrkraft bestätigt ist. Bei Unterricht mit zwei Schülern wird der Förderbetrag aufgeteilt.

Für Unterrichte an Musikschulen wird dieser Zuschuss direkt an die Musikschule ausbezahlt. Für Einzelunterrichte an Instrumenten für die örtlichen Musikkapellen erfolgt der Antrag zentral über die Kapellen; diese leiten anschließend die Fördermittel an die Eltern weiter. Eine Antragstellung ist dann nicht erforderlich!

Förderantrag

Sie erhalten ihn außerdem im Rathaus bei Herrn Markus Buffy, Zi.Nr. 25, Tel. 08271 8199-53.

In der Jugendarbeit tätige Ehrenamtliche müssen ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Um das Verfahren bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses für die in der Jugendarbeit tätigen Personen zu vereinfachen, bietet der Markt Meitingen den jeweiligen Vereinen/Organisationen an, die Jugendbetreuer in die nachstehenden Sammelliste einzutragen und diese Liste anschließend im Einwohnermeldeamt (ZiNr. 20 im EG) des Meitinger Rathauses abzugeben. Wichtig ist dabei, dass sowohl die dort eingetragenen Personen als auch der Vorstand die Beantragung unterschreiben müssen. Kosten entstehen dafür nicht.

Das Bundeszentralregister sendet die Führungszeugnisse an die Privatanschriften der in Jugendarbeit tätigen Personen. Diese können die erweiterten Führungszeugnisse anschließend im Original dem Vereinsvorstand oder im Standesamt (ZiNr. 4) des Meitinger Rathauses vorlegen, wo eine Bescheinigung zur Vorlage beim Verein/Organisation ausgestellt wird. Eine Kopie wird von dem Führungszeugnis nicht gefertigt.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Führungszeugnisse direkt dem Vereinsvorstand vorzulegen. Es sollte jedoch innerhalb des Vereins/Organisation vorab abgeklärt werden, welche Verfahrensweise durchgeführt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt 08271/8199-29 oder - 39

Downloads:

Erweitertes Führungszeugnis - Sammelliste für Vereine

Die Vereine in der Gemeinde Meitingen Meitingen erfüllen einen bedeutenden Auftrag innerhalb unserer Gemeinwesens.

Sie beleben in allen Bereichen das Zusammenleben und wirken auf die Meinungsbildung innerhalb des Ortes ein. In vielen Bereichen übernehmen sie Aufgaben der Gemeinde.

Die Tätigkeit der Vereine ist deshalb förderungswürdig. Die folgenden Richtlinien regeln die Grundsätze der Vereinsförderung:

Richtlinien nach Änd. 2015.pdf