Hundesteuer

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist nicht, wie vielfach angenommen, zweckgebunden. Es werden damit beispielsweise nicht die Kosten beglichen, die für die Beseitigung von Hundekot entstehen. Vielmehr sind die Hundehalter selbst in der Verantwortung, für die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu sorgen. Beispielsweise mithilfe der Hundetoiletten.

Fälligkeit: Zum 01.03. eines jeden Jahres

Satzung: Zum 1. Januar 2023 ist eine neue Hundesteuersatzung in Kraft getreten.