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Markt Meitingen - Wirtschaftsraum mit Lebensqualität | Online: https://www.meitingen.de//
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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 04.12.2020
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
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