Örtliche Bauvorschriften

Hier finden Sie die Garagen- und Stellplatzsatzung (Stand 2025) einschließlich Fahrradabstellsatzung. Sie gilt im gesamten Gemeindegebiet - auch in Bereichen, für die kein Bebauungsplan existiert. Die geltende Schlüsselzahlen der Kraftfahrstellplätze können aus derlandesrechtlichen Verordnung (GastellV)entnommen werden.

Eine Einfriedungssatzung gibt es für den Gemeindebereich nicht.