Amtliche Bekanntmachungen

Seit 1. Oktober 2024 ersetzt die Internet-Veröffentlichung den bisherigen Aushang für amtliche und ortsübliche Bekanntmachungen in den gemeindlichen Anschlagkästen in allen Ortsteilen.

Bekanntgaben der Niederlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen zusätzlich durch Anschlag an der Gemeindetafel am Rathaus, Schloßstr. 2.