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Digitale Bauantragseinreichung

Der Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Augsburg (LRA) wird mit Wirkung ab 1. August 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung – DBauV) aufgenommen.

Die Wahl der Antragstellung (digital oder in Papierform) entscheidet der Bauherr mit seinem Planer. Ungeachtet der gewählten Form, sind nun fast alle Anträge über das Bayernportal beim Landratsamt einzureichen.

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