Hebesätze

Hebesätze existieren für die Grund- und Gewerbesteuer. Im Markt Meitingen setzt der Marktgemeinderat diese durch Satzung fest. Über die Hebesätze bestimmt die Gemeinde grundsätzlich die Höhe der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.

  • Grundsteuer A 320 v. H.
    neu ab 01.01.2025: 460 v.H
  • Grundsteuer B 320 v. H.
  • Gewerbesteuer 360 v. H.

Hebesätze deutscher Städte und Gemeinden:

Das Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellt auf dieser Internetseite eine Übersicht der Hebesätze in Deutschland zur Verfügung.