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Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.

Markt Meitigen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.meitingen.de.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 20.08.26
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 20.08.2026

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 01.07.26 bis 03.07.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unverhältnismäßige Belastung

    • PDFs/Informationsblätter zum Download:
      Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei älteren Dokumenten können unter anderem eine korrekte Überschriftenstruktur, Dokument-Tags, Alternativtexte für Abbildungen oder eine sinnvolle Lesereihenfolge fehlen. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
    • Einzelne zum Download angebotene Office-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
  • Auf einzelnen Seiten sind Inhalte externer Anbieter eingebunden. Für deren barrierefreie Gestaltung sind teilweise die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Soweit uns Barrieren bekannt sind, werden diese nachfolgend benannt.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Werden uns weitere Barrieren bekannt, bemühen wir uns, diese im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Sie können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Markt Meitingen
Werner-von-Siemens-Str. 18a
86405 Meitingen
Telefon: 08271 8199-0
Fax: 08271 8199-40
E-Mail: info(@)markt-meitingen.de

Link zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von vier Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für
barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(@)schlichtungsstelle-bgg.de.