Bekanntmachungen

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.

Hinweis:

Die Internet-Veröffentlichung ersetzt nicht die öffentliche Bekanntmachung, die durch den Aushang in den gemeindlichen Anschlagkästen in allen Ortsteilen erfolgt.