Ortsteilsgespräche 2026

Im Rahmen der Ortsteilsgespräche 2026 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, von ihrem Antragsrecht nach Artikel 18 der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen, auch wenn Sie beim Gespräch nicht persönlich anwesend sein können. Die Anträge werden binnen drei Monaten in den gemeindlichen Gremien behandelt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass anonyme Anträge nicht bearbeitet werden.